Windpocken sind hochgradig ansteckend und werden von einem Virus der Herpesfamilie ausgelöst. Da der Wind sie scheinbar von Mensch zu Mensch weiterträgt, heißt die Erkrankung im Volksmund Windpocken. Am häufigsten erkrankt man zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr. Studien belegen, dass 93 bis 98 % der Erwachsenen gegen die Krankheit immun sind. Verursacht durch das Varizella-Zoster-Virus kommt es nach der Infektion zu juckenden Bläschen. Erst, wenn das letzte Bläschen abgeheilt ist, ist die Ansteckungsgefahr gebannt.
In den meisten Fällen verläuft die Krankheit aber gutartig, wobei Kinder sie meist besser überstehen, als Erwachsene. Die meisten Medizin-Ratgeber, egal ob Bücher, das Internet oder im Fernseher, raten Eltern, ihre Kinder zwischen dem 11. Und 14. Lebensmonat, je nach Impfstoff noch einmal zwischen dem 15 und 23. Lebensmonat, impfen zu lassen.
Kinder, die erkrankt sind dürfen oft wochenlang die Schule, den Hort oder den Kita nicht besuchen. Die Ansteckungsgefahr ist einfach zu hoch. Infizierte schwangere Frauen müssen besonders vorsichtig sein, da eine Infektion zu schweren Schäden des ungeborenen Kindes führen kann.
In der Regel gilt: Je älter ein Patient bei der Infektion ist, desto schwerer verläuft die Krankheit.
In Deutschland wird eine Impfung von Kindern generell empfohlen, sollten sie auch im Erwachsenenalter noch nicht an Windpocken erkrankt sein und im Gesundheitssystem arbeiten oder Kinder gebären wollen, wird ebenfalls zu einer Impfung geraten.
Nicht geimpfte Personen sollten sich prinzipiell von Infizierten fernhalten. Wenn es nicht zu vermeiden ist und sie länger als eine Stunde mit einer erkrankten Person in einem Raum verbracht haben, Hautkontakt hatten oder mit ihr zusammen leben, können sie sich bis zu fünf Tage nach Kontakt noch nachträglich impfen lassen.
Wie melde ich eigentlich mein Kind beim Kindergarten an und was muss ich beachten? Gute Frage. Zunächst einmal kann man sich in jedem Fall beim Jugendamt Beratungen und Unterstützung einholen. Ich persönlich habe diese Hilfe mit positivem Ergebnissen in Anspruch genommen.
Generell haben seit dem 01. August 1996 alle Kinder welche das dritte Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Zu beachten ist jedoch, dass sich dieser Rechtsanspruch nicht unbedingt auf jede sich unmittelbar in Ihrer Nähe befindende Einrichtung beziehen muss. Hierfür gibt es oftmals bestimmte Kindergartenbezirke, welche sich nach den Schulbezirken richten.
Um Ihr Kind für einen Kindergartenplatz anzumelden, müssen Sie zunächst einmal den auserwählten Kindergarten besuchen, sich dort persönlich vorstellen und sich nach einem schriftlichen Anmeldebogen erkundigen. Weiterhin halten Sie dann mit der Leiterin der Einrichtung ein Einführungsgespräch.
Bevor Eltern in den Genuss kommen, für ihr Kind überhaupt einen Kitaplatz zu bekommen, was in manchen Regionen Deutschlands ja immer noch einem Lottogewinn nahe kommt, müssen sie ihr Kind in bestimmten Einrichtungen angemeldet haben. In diesem Zusammenhang sollten die Eltern sich den Kindergarten genauestens ansehen. Es muss sich dort wohlfühlen, damit die Eltern auch ein gutes Gefühl haben können, wenn sie ihren Nachwuchs dort abgeben. Es sollte keine Aufbewahrungsstätte sein.