Bei Bildungsgutscheinen handelt es sich um ein staatliches Konzept, das sich der Kostenübernahme für Bildung und Betreuung in sämtlichen Bildungseinrichtungen von der Kinderkrippe bis zur beruflichen Weiterbildung annimmt. Die Studienkonten stellen eine besondere Form von Bildungsgutscheinen dar.
Seit Anfang 2003 können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit so genannte Bildungsgutscheine an Bezugsberechtigte ausstellen, die eine schriftliche Zusage an entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind. Mit den Gutscheinen erfolgt eine Kostenübernahme der Weiterbildung, was jedoch voraussetzt, dass diese nach § 85 SGB III zugelassen ist.
Die Bildungsgutscheine bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung der beruflichen Weiterbildung vorhanden sind. Zudem sind sie eine Zusicherung, eine später folgende Verwaltungsaufgabe auszusparen.
Die maximale Gültigkeit der Bildungsgutscheine beträgt 3 Monate und sie können örtlich beschränkt und nur für bestimmte Bildungsziele einsetzbar sein.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gutscheine, da es sich dabei um eine fakultative Leistung der Bundesagentur für Arbeit handelt, die im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt.
Teilnehmer der Bildungsmaßnahme behalten ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und entstehende Kosten für Lernmittel, Kleidung oder Prüfungen werden vom Amt erstattet. weiterlesen »
Kinder-Dealer gehören an den Berliner U-Bahnhöfen und in den Problembezirken zum alltäglichen Stadtbild dazu. Die Polizei ist machtlos, da sie gegen die minderjährigen Kinder nichts ausrichten kann. Die Täter sind meist im Alter zwischen elf und zwölf Jahren.
Arabische Familien-Clans schicken Kinder-Dealer auf die Straßen von Berlin, um dort Drogen zu verkaufen. Diese Kinder wachsen, oft schon von klein auf, in einem kriminellen Umfeld auf. Da Kinder bis zum 14. Lebensjahr strafunmündig sind, werden sie gezielt von ihrer Familie zum Drogenverkauf eingesetzt.
Immer wieder tauchen in den Medien neue Fälle von Jugendlichen auf, die sich mit Alkohol an Rande des Komas getrunken haben. Seit 2007 wird diskutiert Testkäufer einzusetzen, um Wirten und Verkäufern, die den Jugendschutz nicht genau nehmen, das Handwerk zu legen. Bayern will dieses Verfahren nun verstärkt einsetzen.

Minderjährige Testkäufer im Kampf gegen Alkohol und Tabak einzusetzen, diese Idee schlug das Bundesfamilienministerium bereits im Jahr 2007 vor. Dabei sollen minderjährige Testkäufer in verdächtige Kneipen und Geschäfte geschickt werden, um zu prüfen, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Die Innenminister der Länder konnten sich bisher jedoch nicht auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einigen. Kritik wird laut, dass man damit selbst das Jugendschutzgesetz breche und die Minderjährigen ausnutze.
Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern wird nun auf Länderebene entschieden.
Nachdem Niedersachsen und Bremen bereits erfolgreich Testkäufer einsetzen, kündigt nun auch Bayern an, die Maßnahme vermehrt durchzuführen. weiterlesen »
Seit Anfang 2008 ist in Baden-Württemberg der Erwerb eines Führerscheins mit 17 Jahren möglich. Damit nimmt auch das letzte Bundesland am neuen Modellversuch in Deutschland teil und der Führerschein ab 17 ist bundesweit verfügbar.
Jugendliche können bereits mit sechzehneinhalb Jahren mit den Fahrstunden beginnen und ihre Prüfung direkt nach dem 17. Geburtstag ablegen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen sie dann von A Klasse bis Rolls Royce alles fahren, was PKW ist - in Begleitung. Die Ferien ohne Eltern bleiben also weiterhin autofrei. An den Begleiter werden einige Anforderungen gestellt: So muss dieser mindestens 30 Jahre alt sein, höchstens 3 Punkte in Flensburg haben und seinen Führerschein bereits fünf Jahre lang besitzen.
Kritiker im ganzen Land jaulten unison über die zu erwartenden Folgen: Da wurden Bilder beschwört von betrunkenen Jugendlichen, von aus dem Auto heraus randalierenden Jugendlichen, von steigenden Unfallzahlen. Für mich hat das ganz schön gezeigt, wieviel wir unseren Kindern heutzutage zutrauen. Vielleicht wurden die Kritiken auch von Leuten geschrieben, die Jugendliche nur vom Fahrersitz ihrer B-Klasse aus kennen…
Wie auch immer, die Realität spricht eine ganz andere Sprache. Die Unfälle bei Fahranfängern sind drastisch zurückgegangen. Außerdem verbessert das Projekt das Verhältnis zwischen Kind und Eltern, weil diese sich nun als Fahrbegleiter mehr Zeit für ihren Sprössling nehmen. Die Zielsetzung war ja von Anfang an nicht primär, mehr junge Leute ans Steuer zu lassen, sondern durch behutsamere Heranführung derJugendlichen ans Autofahren die Unfallquote zu senken. Das ist gelungen und damit ist das Projekt in meinen Augen ein voller Erfolg.
Ein Verbot für Schönheits-OPs bei Kindern und Jugendlichen, dieser Forderung schlossen sich Politiker und medizinische Experten am Mittwoch bei einer offenen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags an. Außerdem verboten werden sollen Piercings und Tätowierungen bei Minderjährigen.
Damit reagieren die Antragsteller auf einen beunruhigenden Trend aus den USA. Dort ist es mittlerweile in manchen Kreisen Usus, seinem Sprössling eine Brustvergrößerung oder Nasenkorrektur zum erfolgreichen Schulabschluss zu schenken.
So werden Schönheitsoperationen immer mehr Teil des Alltags. In Deutschland sollen immer mehr Jugendliche zu 14 oder 15 Jahren Piercings tragen oder Schönheits-OPs hinter sich haben. Diesem Trend möchte unter anderem SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach entgegenwirken. “Man muss davon ausgehen, dass es um die 100.000 fragwürdige Eingriffe pro Jahr bei den Jugendlichen und Kindern gibt, das heißt, bei den unter 16-Jährigen.” so ein Zitat Lauterbachs aus diesem NDR-Interview vom Montag.
Vor allem geht es ihm wohl darum, die Operationen einzudämmen. Seiner Meinung nach gibt es zu wenig Selbstbeschränkung der deutschen Ärzte.
Ich war ehrlich gesagt etwas baff, als ich das gelesen habe. Würden Sie ernsthaft ihr Kind zu einer Schönheits- OP schicken? Dann schalten Sie gefälligst mal den Fernseher ab und raus an die frische Luft! Erziehungshilfe vom Jugendamt hilft vielleicht auch… Ansonsten kann ich mir nur vorstellen, dass viele sich heimlich was zusammensparen und dann ihre Eltern vor vollendete Tatsachen stellen.
Dabei sind Operationen an einem Körper, der mitten in der Entwicklung steckt, dumm und gefährlich. Woher will das Mädchen denn wissen, wie groß seine Brust in drei Jahren sein wird? Oder ob die schiefe Nase des Jungen durch dickere Wangen, einen größeren Kopf, gesteigertes Selbstbewusstsein etc wieder ausgeglichen werden wird? Und welcher Arzt kann schon mit Sicherheit sagen, ob es risikofrei ist, einem noch nicht ausgewachsenen Menschen die Knochen zu brechen, um sie dann wieder “gerade” zusammenwachsen zu lassen - aus ästhetischen Gründen?
In jedem Fall ist dieses Verbot sinnvoll - traurig für die deutsche Ärzteschaft, dass es überhaupt benötigt wird!