Das Erkennen einer Lese-Rechtschreibschwäche, oder auch Legasthenie genannt, geschieht in den meisten Fällen erst nach der Einschulung. Jedoch berichten viele Eltern, dass sie schon vor dem ersten Schultag des Kindes Auffälligkeiten bemerkt haben.
Probleme beim Lesen und Schreiben deuten nicht zwangsweise auf eine Legasthenie hin. Anhand einiger Fragen kann abgeklärt werden, ob die Wahrscheinlichkeit einer Lese-Rechtschreibschwäche besteht.
Sollte wenigstens eine Frage davon mit „ja” beantwortet sein, kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um eine Lese-Rechtschreibschwäche handelt.
In der Regel werden im Verdachtsfall einer Lese-Rechtschreibschwäche schulpsychologische Tests durchgeführt, die jeweils einen Intelligenz- und Leistungstest umfassen. Sollten die Tests ergeben, dass das Kind trotz normal entwickelter Intelligenz Probleme hat, in angemessener Zeit Lesen und Schreiben zu erlernen, kann eine Teilleistungsstörung vorliegen. Etwa 5% der Kinder sind letztendlich von einer Lese-Rechtschreibschwäche betroffen.
Die Legasthenie kann den Kindern bereits als Anlage übergeben worden sein oder sie entwickelt sich durch Krankheit und Verletzungen. Auch kann sie sich als Fehlbildung entwickeln. Oftmals gehen andere Anzeichen einer Legasthenie voraus oder sie begleiten die kindliche Entwicklung, wie z.B. ein verzögerter Sprechbeginn, Sprechstörungen und motorische Beeinträchtigungen.
Die Lese-Rechtschreibschwäche ist eine Störung, der mit entsprechender Nachhilfe und Fördermaßnahmen gut entgegengewirkt werden kann.
Für die meisten Familien bedeutet das Thema Hausaufgaben den reinsten Stress. Die Kinder kommen aus der Schule nach Hause und nun soll es noch weitergehen mit dem unliebsamen Pauken? Oft werden die Aufgaben dann erst am späten Nachmittag gemacht, schnell und unordentlich geschrieben. Die Eltern sind unzufrieden und schimpfen mit den Kinder. Ein Teufelskreis.
Um das in der Schule Erlernte zu üben und zu festigen, werden Hausaufgaben erteilt. Aus diesem Grund sollten die Kinder ihre Aufgaben möglichst selbstständig erarbeiten, zumindest so gut es eben geht. Sollten Fehler passieren, ist das kein Grund, sich Sorgen zu machen. Vielmehr können Lehrer und auch die Eltern daran erkennen, wo das Kind Probleme hat.
Selbstverständlich können die Eltern ihren Nachwuchs unterstützen. Zum Beispiel dabei, Vokabeln abzufragen und mit Rat und Tat bei eventuellen Fragen zur Verfügung zu stehen. Fakt ist und bleibt aber, dass die Hausaufgaben möglichst vom Kind allein gemacht werden sollten. Es ist nicht von Vorteil, wenn das Kind am nächsten Tag mit von den Eltern erledigten Aufgaben in die Schule kommt, und beim Nachfragen stellt die Lehrkraft fest, dass das Kind den Stoff nicht verstanden hat. weiterlesen »
Bei Bildungsgutscheinen handelt es sich um ein staatliches Konzept, das sich der Kostenübernahme für Bildung und Betreuung in sämtlichen Bildungseinrichtungen von der Kinderkrippe bis zur beruflichen Weiterbildung annimmt. Die Studienkonten stellen eine besondere Form von Bildungsgutscheinen dar.
Seit Anfang 2003 können die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit so genannte Bildungsgutscheine an Bezugsberechtigte ausstellen, die eine schriftliche Zusage an entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind. Mit den Gutscheinen erfolgt eine Kostenübernahme der Weiterbildung, was jedoch voraussetzt, dass diese nach § 85 SGB III zugelassen ist.
Die Bildungsgutscheine bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung der beruflichen Weiterbildung vorhanden sind. Zudem sind sie eine Zusicherung, eine später folgende Verwaltungsaufgabe auszusparen.
Die maximale Gültigkeit der Bildungsgutscheine beträgt 3 Monate und sie können örtlich beschränkt und nur für bestimmte Bildungsziele einsetzbar sein.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gutscheine, da es sich dabei um eine fakultative Leistung der Bundesagentur für Arbeit handelt, die im Ermessen der jeweiligen Behörde liegt.
Teilnehmer der Bildungsmaßnahme behalten ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und entstehende Kosten für Lernmittel, Kleidung oder Prüfungen werden vom Amt erstattet. weiterlesen »